Der estos Online-Abonnement Vertrag besteht aus den nachfolgenden Bestimmungen für Online-Dienste, der Leistungsbeschreibung für Ihr Abonnement (zusammen der „Vertrag“), sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von estos.

Geltungsbereich / Ausschluss widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Diese Bestimmungen finden gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB keine Anwendung.

Die Geltung widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.

Nutzung der Online-Dienste

Die Nutzung der im Online-Abonnement angebotenen Dienste („Online-Dienste“) ist nur soweit zulässig, als dies im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung notwendig und erforderlich ist. Sämtliche darüber hinaus gehende, insbesondere urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen, wie Bearbeitungen sind nicht gestattet. Explizit untersagt ist:

Software zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder technische Beschränkungen zu umgehen, außer in dem Maß, in dem dies durch anwendbares Recht ungeachtet dieser Einschränkungen zugelassen ist.

Abrechnungsmechanismen, die Ihre Nutzung der Online-Dienste messen, zu deaktivieren, zu verfälschen oder anderweitig zu versuchen, diese zu umgehen.

Für Verstöße Dritter, denen Sie Zugriff auf den Online-Dienst ermöglicht haben, haften Sie wie für eigene Handlungen.

Die Verantwortung für die Geheimhaltung aller nicht öffentlichen Anmeldedaten, die in Zusammenhang mit den Online-Diensten stehen, liegt alleine bei Ihnen. Im Falle eines möglichen Missbrauchs Ihrer Accounts oder Zugangsdaten sind Sie verpflichtet uns unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Bestimmte Dienste stellt estos kostenlos oder als Demo-, Test- oder Vorführversion bereit. Solche Versionen werden „wie besehen“, „ohne Garantie auf Fehlerfreiheit“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt und sind von den SLAs und, soweit zulässig, von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Solche Versionen können vom technischen Support ausgeschlossen werden und unterliegen, im Vergleich zu produktiven Versionen, reduzierten oder geänderten Verpflichtungen.

Wir sind jederzeit berechtigt kostenlose Dienste oder Demo-, Test- und Vorführversionen ohne weitere Benachrichtigung zu ändern oder einzustellen, weiterhin besteht kein Anspruch darauf. Wir können jederzeit entscheiden, für bestimmte Produkte keine solchen Versionen (mehr) anzubieten.

Beginn, Laufzeit, Kündigung und Aussetzung

Dieser Vertrag tritt mit Aktivierung des Online-Dienstes in Kraft, ab diesem Zeitpunkt beginnt die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Für Abonnements mit Laufzeitbindung gilt:

Der Vertrag endet nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit automatisch.

Eine ordentliche Kündigung während der regulären Laufzeit ist nicht möglich.

Für Abonnements mit Verlängerungsvereinbarung gilt:

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit erneut um die Länge der Vertragsgrundlaufzeit.

Eine ordentliche Kündigung hat unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, mit Wirkung zum Ablauf der Vertragslaufzeit, in Textform zu erfolgen. Die Kündigung betrifft immer die volle Menge der Online-Dienste, die Kündigung einer Teilmenge ist ausgeschlossen.

Wir sind befugt Ihr Online-Abonnement auszusetzen, wenn:

Uns dies zur Abwendung eines unbefugten Zugriffs als notwendig erscheint.

Sie die vereinbarte Menge an Online-Diensten überschreiten oder andere Bestimmungen dieses Vertrages verletzen.

Im Falle einer Aussetzung, gilt folgendes: 

Bei beschränkten Abonnements, also Abonnements, bei denen wir eine definierte Menge Online-Dienste für einen beschränkten Zeitraum zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen (z.B. als Demoversion), sind wir berechtigt, die Nutzung des Online-Dienstes auszusetzen oder Ihr Online-Dienstabonnement und Ihren Account unverzüglich fristlos, zu kündigen.

In allen anderen Fällen betrifft die Aussetzung den mindestens notwendigen Teil der Online-Dienste. Wir informieren Sie über die Aussetzung, außer es erscheint uns notwendig die Aussetzung unverzüglich vorzunehmen. Das zweimalige berechtigte Aussetzen eines Online-Dienstabonnements innerhalb von 12 Monaten gilt als hinreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Erweiterung

Bei Abonnements mit Laufzeitbindung kann die Menge der Online-Dienste während der Laufzeit nicht erweitert werden. 

Bei Abonnements mit Verlängerungsvereinbarung gilt:

Die Menge der Online-Dienste kann jederzeit, zu den zum Zeitpunkt der Erweiterung gültigen Konditionen, erweitert werden.

Die Erweiterung lässt die die Bedingungen dieser Vereinbarung, insbesondere Laufzeiten und Fristen, z.B. die aktuell gültige Vertragslaufzeit, unberührt.

Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die Online-Dienste während der Laufzeit den im SLA vereinbarten Bestimmungen, insbesondere den dort genannten Mindest-Online-Dienstzeiten entsprechen und die in der Produktbeschreibung dargelegte Beschaffenheit haben.

Beschränkte Abonnements sind von den SLAs und, soweit zulässig, von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

Ansprüche Dritter

Uns sind keine gewerblichen Schutzrechte Dritter bekannt, die für die Nutzung unserer Online-Dienste relevant sind. Eine Garantie für das Nichtbestehen solcher Rechte wird hiermit aber explizit ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkung

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haftet estos, auch für leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unbeschränkt, im Übrigen beschränkt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit Mängel arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden.

Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Gerichtsstand

Die Vertragsparteien werden sich im Falle von Streitigkeiten zunächst bemühen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, wird für alle direkten oder indirekten Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder seiner Beendigung als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Firmensitz von estos vereinbart.

Nebenabreden, Änderungen und Schriftform

Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sowie ergänzende Bestimmungen sind Vertragsbestandteil.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

Höhere Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet estos nicht.

Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

Soweit estos durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert.

Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle ungewollter Lücken im Vertrag.