Die Bestimmungen für die Weitervermietung durch Direktpartner erweitern die Vereinbarung zum estos Partnerprogramm (zusammen der "Vertrag") und sind nur zusammen gültig.

Geltungsbereich und Ausschluss widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Diese Bestimmungen finden gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB keine Anwendung.

Die Geltung widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.

Vertragsgegenstand

estos entwickelt Software-Produkte (im Folgenden "Programme"), betreibt oder vermarktet cloudbasierte Dienste (im Folgenden "Online-Dienste") (zusammen "Software") und übernimmt den Support und die Pflege ("Service-Leistungen") für die Software.

Die Programme und Online-Dienste werden von estos kombiniert und mit weiteren Service-Leistungen ergänzt (zusammen "Angebot") und dem Vertriebspartner (im Folgenden "Partner") zur Weitervermietung angeboten. Der Partner ist berechtigt, das Angebot nach eigenem Ermessen durch weitere Komponenten und Dienstleistungen zu erweitern. Sonstige Veränderungen des Angebots sind nicht gestattet. Der Partner gewährleistet, dass die Erweiterungen die Funktionalitäten die Software und die Leistungen des Angebots nicht beeinträchtigen. Ein Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen Endkunden und Partner zustande. Ein Vertragsverhältnis zwischen estos und dem Endkunden besteht also nicht, so dass estos auch gegenüber dem Endkunden keinerlei Rechte und Pflichten hat.

Der Partner ist berechtigt, die oben beschriebenen, ggf. kombinierten Angebote gegenüber Endkunden unter den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu vermarkten. Er darf dabei die Marke „estos“ auf den Produkten bzw. dem diesbezüglichen Material nicht entfernen oder verändern. Wenn estos dies wünscht, ist in der Bewerbung des (ggf. kombinierten) Angebots darauf hinzuweisen, dass darin estos-Software und Leistungen enthalten sind.

Zieht der Partner weitere Unterhändler zur Vermarktung der Angebote heran, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch estos. Solche Untervertreter müssen nach der Maßgabe der Vereinbarung zum estos Partnerprogramm mindestens als estos autorisierter Reseller in das estos Partnerprogramm aufgenommen worden sein und die Besonderen Bestimmungen zum estos Partnerprogramm für die Weitervermietung von Software akzeptiert haben. Für Verletzungen des Vertrags haften der Partner und seine Untervertreter gesamtschuldnerisch.

Vermarktung durch den Partner

Der Partner ist unter der Maßgabe dieser Vereinbarung berechtigt, seinen Endkunden im selben Umfang wie ihm selbst von estos Nutzungsrechte eingeräumt wurden („Hauptlizenz“) Software zur Nutzung zur Verfügung zu stellen und den Endkunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung räumlich unbegrenzte, zeitlich an die Geltung der Hauptlizenz und mengenmäßig begrenzte, nicht ausschließliche, nicht weiterübertragbare Nutzungsrechte an der Software einzuräumen.

Der Partner ist nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von estos, zur Vermittlung von Vertragsabschlüssen zwischen estos und Dritten sowie zum Inkasso im Namen von estos berechtigt. Der Partner wird alles unterlassen, was bei Dritten den Eindruck einer Vertretungsbefugnis hervorrufen könnte.

Die Bereitstellung eines Angebots für einen Endkunden des Partners erfolgt auf Basis von Einzelaufträgen an estos.

Erbringung von Leistungen durch estos

estos stellt dem Partner (a) Programme unter den Bestimmungen des End User License Agreement, (b) Online-Dienste unter den estos Bestimmungen für Online-Dienste und (c) Service-Leistungen unter den Bestimmungen für Support und Softwarepflege zur Verfügung. Service-Leistungen werden von estos ausschließlich gegenüber dem Partner erbracht.

Preise

Die Preise für bereitgestellte und vereinbarte Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste als Anlage zum Vertrag.

Kommt der Partner mit der Zahlung des Entgeltes für (a) zwei aufeinanderfolgende Monate oder (b) für einen Zeitraum, der zwei Monaten entspricht, in Verzug, so kann estos den Vertrag außerordentlich kündigen und einen angemessenen Schadensersatz für die Restlaufzeit fordern.

estos ist berechtigt bei einer wesentlichen Erweiterung des Funktionsumfangs oder bei einer Bereitstellung zusätzlicher Dienste den vereinbarten Preis in angemessenem Umfang zu erhöhen. Stimmt der Partner einer solchen Erhöhung nicht zu steht ihm das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

Beginn, Laufzeit und Kündigung

Diese Vereinbarung beginnt mit Bestätigung durch estos und läuft unbefristet, sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt werden. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht (z.B. eine der Rechte und Pflichten aus 2. und 3.) bleibt hiervon unberührt.

Die Bereitstellung von Angeboten je Endkunde des Partners beginnt zu dem im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Termin und endet mit der Kündigung nach den für das Angebot vereinbarten Bedingungen.

Nach Beendigung des Vertrags ist eine weitere Vermarktung der Angebote nicht mehr zulässig und alle im Rahmen der Vermarktung gewährten Nutzungsrechte entfallen. Der Partner wird dies in seinen Endkundenverträgen entsprechend berücksichtigen.

Die Regelungen des § 545 BGB finden keine Anwendung.

Sollte der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über das Ende des Vertrags hinausreichen bleiben sie weiterhin wirksam.

Aufrechnung, Verpfändung und Abtretung

Jede Aufrechnung, Verpfändung oder Abtretung von Forderungen oder Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch estos in Textform.