Bestimmungen für Support und Softwarepflege
Der estos Support und Softwarepflegevertrag besteht aus den nachfolgenden Bestimmungen für Support und Softwarepflege und einer Leistungsbeschreibung (zusammen der „Vertrag“), sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von estos.
Geltungsbereich und Ausschluss widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Diese Bestimmungen finden gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB keine Anwendung.
Die Geltung widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.
Nutzung der Support- und Pflegeleistungen
estos entwickelt und vertreibt Softwareprodukte (im Folgenden „Programme“) und übernimmt gegenüber dem Vertragspartner (im Folgenden „LEISTUNGSNEHMER“) den Support und die Pflege für diese Programme, mit dem in der Leistungsbeschreibung definierten Umfang.
Für bestimmte Programme stellt estos kostenlose Demo-, Test- oder Vorführversionen bereit. Solche Versionen sind von diesem Vertrag und, soweit gesetzlich zulässig, von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Mitwirkungspflichten
Der LEISTUNGSNEHMER wird estos bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, estos auf seine Anforderung in Textform Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.
Der LEISTUNGSNEHMER hat estos im Bedarfsfall den Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen, auf denen die Programme installiert sind, zu gestatten. Der LEISTUNGSNEHMER stellt die für die Durchführung aller Arbeiten erforderlichen technischen Einrichtungen (Stromversorgung, Telefonverbindung und Datenübertragungsleitungen) in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung. Sollte der Zugang aus einem vom LEISTUNGSNEHMER zu vertretendem Grunde nicht per Fernwartung erfolgen, werden die Arbeiten auf der Basis der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung allgemein gültigen Stundensätze (Arbeits- und Reisezeit) zzgl. der angefallenen Reise- und Übernachtungskosten von estos berechnet. In solchen Fällen behält sich estos vor die Supportarbeiten an kompetente Subunternehmer zu vergeben.
Der LEISTUNGSNEHMER benennt estos einen sachkundigen Ansprechpartner, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.
Es obliegt dem LEISTUNGSNEHMER, ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und seine Soft- und Hardwareumgebung ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.
Beginn, Laufzeit, Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit seiner Annahme durch estos sofort, oder zu einem abweichend vereinbarten Zeitpunkt in Kraft. Die Laufzeit und Kündigungsbedingungen werden zwischen den Parteien an andere Stelle vereinbart, z.B. in einem Serviceschein oder in einem Hauptvertrag.
Vergütung und Erweiterung
Im Falle von kostenpflichtigen Leistungen ergibt sich die Vergütung grundsätzlich aus der zum Zeitpunkt des Abschluss, der Verlängerung oder Erweiterung gültigen estos Preisliste, unter bestimmten Voraussetzungen kann sich eine abweichende Vergütung auf Grund eines individuellen Angebots ergeben. Bei Erweiterungen der Programme, z.B. Nachlizensierung von Benutzern oder Leistungsmerkmalen, müssen die Leistungen dieses Vertrages ebenfalls entsprechend erweitert werden. Wird die Anpassung versäumt, ist estos, bis zur Heilung des Versäumnisses, nicht mehr an die Verpflichtungen aus diesem Vertrag gebunden.
Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien haben über alle ihnen bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen der Datenschutzgesetze fallen.
Bei der Einschaltung von Subunternehmern oder anderen datenschutzrelevanten Verarbeitungsvorgängen sind geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zwischen den Parteien in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu vereinbaren.
Nutzungsrechte
Sofern an anderer Stelle nichts Abweichendes geregelt wird, erhält der LEISTUNGSNEHMER an den Vertragsgegenständen, die ihm estos im Rahmen seiner Pflegeverpflichtungen nach diesem Vertrag überlässt, die gleichen Nutzungsrechte wie an den ursprünglichen Vertragsgegenständen.
Nimmt der LEISTUNGSNEHMER Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen, so erlischt das Nutzungsrecht am ersetzten Vertragsgegenstand.
Gewährleistung
estos gewährleistet, dass die Support- und Pflegeleistung während der Laufzeit die in der Leistungsbeschreibung dargelegte Beschaffenheit hat.
Haftungsbeschränkung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haftet estos, auch für leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unbeschränkt, im Übrigen beschränkt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit Mängel arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden.
Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand
Die Vertragsparteien werden sich im Falle von Streitigkeiten zunächst bemühen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, wird für alle direkten oder indirekten Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder seiner Beendigung als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Firmensitz von estos vereinbart.
Nebenabreden, Änderungen und Schriftform
Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sowie ergänzende Bestimmungen sind Vertragsbestandteil.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Höhere Gewalt
Für Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet estos nicht.
Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
Soweit estos durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert.
Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle ungewollter Lücken im Vertrag.