Präambel

  1. Der Partner vertreibt als freies und selbständiges Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Produkte von estos (nachfolgend „Vertragsprodukte“).
  2. Ziel dieser Vereinbarung ist die Optimierung und Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts des Partners bei dem Vertrieb von Vertragsprodukten durch die Förderung und Unterstützung bei der Beratung, Zufriedenheit, Bindung und Gewinnung seiner Kunden (Verkaufsförderung) durch estos.
  3. Neben den nachfolgenden Regelungen sind folgende Regelungen wesentlicher Bestandteil des Partnervertrags: Bestimmungen für Support und Softwarepflege, Leistungsbeschreibung für „Basis Support“, estos Markenrichtlinien sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von estos (zusammen der „Vertrag“)

1. Grundsätze der Zusammenarbeit

  1. Zur Erreichung der vorstehend benannten Ziele vereinbaren die Vertragsparteien die Durchführung eines Partnerprogramms der auf der Webseite unter beschriebenen Produkte (Produktbeschreibung) (nachstehend „Vertragsprodukte“).
  2. Das Partnerprogramm richtet sich an Fachhändler, Systemhäuser und Systemintegratoren, um den Absatz der Vertragsprodukte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch exzellente Kundenberatung, Kundenbindung und überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit zu steigern.
  3. Der Partner setzt die von estos im Partnerprogramm beschriebenen verkaufsfördernden Maßnahmen sach-, termin- und fachgerecht entsprechend der vereinbarten Anforderungen und Qualitätskriterien oder – sofern dazu nichts vereinbart ist – nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung um.
  4. Die Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung des Partnerprogramms. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.
  5. Der Partner setzt zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifiziertes und zuverlässiges Personal ein. Der Partner entscheidet nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen, welche Beschäftigten zur vertragsgemäßen Leistungserbringung eingesetzt oder ausgetauscht werden. Er ist gegenüber seinen Beschäftigten unabhängig von deren Einsatzort ausschließlich weisungsbefugt.

2. Maßnahmen der Verkaufsförderung

  1. Der Partner verpflichtet sich, die unter https://www.estos.de/partner/partnerprogramm beschriebenen Verkaufsförderungsmaßnahmen der Vertragsprodukte (Partnerprogramm) durchzuführen und vollständig am Kunden einzusetzen.
  2. estos unterstützt den Partner selektiv durch das Partnerprogramm (Schaubild Anlage 1) durch Maßnahmen wie z.B.: Bereitstellung von Werbematerialien, Schulung des Verkaufspersonals, finanzielle Unterstützung entsprechend seines erworbenen Partnerstatus in Form von Rabatten, Boni.
  3. Treten erhebliche Änderungen in den Umständen ein, die für die Durchführung des Partnerprogramms wesentlich sind, verpflichten sich die Vertragsparteien, über eine angemessene Anpassung des Vertrags bzw. des Partnerprogramms zu verhandeln.
  4. Sofern der Partner die Möglichkeit erhält, einen Partnerstatus zu erhalten, kann er diesen in eigener Verantwortung auf seinen Websites, Werbemitteln, Postings, Anzeigen, etc. veröffentlichen. Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er den Partnerstatus platziert. Er ist berechtigt, den Partnerstatus jederzeit wieder zu entfernen.
  5. Das Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.

3. Rechte und Pflichten des Partners

  1. Der Partner wird alle Maßnahmen zur Verkaufsförderung gewissenhaft und nach besten Kräften durchführen. Er leistet seinen größtmöglichen Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Kundendienstes und zur bedarfsgerechten Ersatzteilbevorratung in seinem Vertragsgebiet. Dabei hat er die Interessen der estos mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren.
  2. Der Partner verpflichtet sich, estos regelmäßig über den Fortschritt und die Ergebnisse seiner Verkaufsförderungsmaßnahmen zu berichten.
  3. Der Partner soll die Vertragsprodukte im Vertragsgebiet in angemessenem Umfang auf seine Kosten bewerben. Dabei wird er sich bemühen, auf eigene Kosten an Messen und Ausstellungen teilzunehmen. Der Partner soll seine Werbung im Interesse der Einheitlichkeit mit estos abstimmen sowie das von estos überlassene Werbematerial benutzen. Davon abweichende Werbeinhalte/-mittel sollen mit estos im Voraus abgestimmt werden. estos wird den Partner in allen Fragen der Werbung beraten.
  4. Der Partner soll estos regelmäßig über alle Umstände ausführlich Bericht erstatten, die für den Geschäftserfolg innerhalb des Vertragsgebietes relevant sind, wie etwa über seine Tätigkeit, die Marktlage samt Aktivitäten der Konkurrenz, die Wünsche der Kunden, die Akzeptanz der Vertragsprodukte, Verkaufsergebnisse und Bedarfsschätzungen im Vertragsgebiet. Der Partner soll estos regelmäßig seinen monatlichen Umsatz mit den Vertragsprodukten mitteilen. Die Häufigkeit, Art und Weise der Berichterstattung wird der Partner in Abstimmung mit estos gestalten.
  5. Der Partner wird sicherstellen, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.
  6. Der Partner ist nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von estos, zur Vermittlung von Vertragsabschlüssen zwischen estos und Dritten sowie zum Inkasso im Namen von estos berechtigt. Der Partner wird alles unterlassen, was bei Dritten den Eindruck einer Vertretungsbefugnis hervorrufen könnte.
  7. Zieht der Partner weitere Unterhändler zur Vermarktung der Angebote heran, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch estos. Solche Untervertreter müssen in das estos Partnerprogramm aufgenommen worden sein. Für Verletzungen des Vertrags haften der Partner und seine Untervertreter gesamtschuldnerisch.

4. Kundendienst

  1. Der Partner wird Kundendienstleistungen für Vertragsprodukte gegenüber seinen Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen.
  2. Sollte der Partner Kundendienstleistungen schlecht oder nicht erbringen, ist estos berechtigt, diese selbst oder durch einen von ihr beauftragten Partner zu erbringen.

5. Geistiges Eigentum

  1. Zur Wahrung einer einheitlichen Identität ist der Partner berechtigt und verpflichtet, die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen der estos in Erfüllung der ihm obliegenden vertraglichen Pflichten gemäß der estos Markenrichtlinien zu verwenden und dabei deren Wert und Ruf zu fördern. Der Partner darf die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der estos nicht in seiner Firmierung oder Geschäftsbezeichnung verwenden. Wenn estos eine Marke oder ein sonstiges geschütztes Zeichen auf andere Weise oder nicht mehr nutzen möchte, wird auf Verlangen der estos auch der Partner die Benutzung auf die andere Weise umstellen oder einstellen.
  2. Der Partner wird estos jede von ihm festgestellte unerlaubte Benutzung der Marken und die sonstigen geschützten Zeichen durch Dritte unverzüglich melden. Dies gilt auch in Bezug auf alle Wettbewerbsverstöße sowie alle Verletzungen gewerblicher Schutzrechte.

6. Rechte und Pflichten von estos

  1. estos wird den Partner beraten und ihn bei seiner Tätigkeit unterstützen. Sie wird dabei die Interessen des Partners in angemessenem Umfang wahren.
  2. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit erhebt estos Daten zum kommerziellen Erfolg seiner Vertriebskanäle. Zu diesem Zweck genehmigt der Partner die Weitergabe von Umsatzdaten durch die estos Distributionspartner. Estos behandelt diese Informationen vertraulich.
  3. estos ist in Ausübung ihrer allgemeinen Vertriebspolitik berechtigt, einzelne Vertragsprodukte zu ändern oder aus dem Vertragsprogramm herauszunehmen, soweit dadurch der Gesamtbestand an Vertragsprodukten nicht wesentlich verändert wird, und dies im Partnerprogrammentsprechend zu berücksichtigen.
  4. estos gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf das Partnerprogramm, die Website und / oder die von ihr angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. estos erhebt keinen Anspruch darauf, dass der Betrieb des Partnerprogramms und / oder ihrer Website fehlerfrei ist, und haften nicht für Störungen, Ausfälle oder andere Fehler jedweder Art.

7. Haftungsregelungen

  1. Die Vertragsparteien haften einander nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, es sei denn, die Haftung betrifft zugesicherte Eigenschaften. Sie haften nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn oder unnütze/vergebliche Aufwendungen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
  2. Soweit im Rahmen dieses Partnervertrags Rechte Dritter verletzt werden, ist im Innenverhältnis diejenige Vertragspartei dafür verantwortlich, die für diese Verletzung verantwortlich ist. In diesem Fall stellt die verantwortlich Vertragspartei die nicht verantwortliche Vertragspartei von allen Ansprüchen Dritter frei.

8. Vergütung und Kosten

  1. Der Partner entrichtet die sich aus seinem Partnerstatus unter https://www.estos.de/partner/partnerprogramm ergebende jährlich Gebühr zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu Beginn des Jahres.
  2. estos wird dem Partner unverzüglich nach Vertragsschluss sowie zu Beginn eines jeden Kalenderjahres eine Rechnung über die Gebühr unter Ausweis der anfallenden Umsatzsteuer und Benennung der Kontodaten zusenden.
  3. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren ist auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags ausgeschlossen.
  4. Der Partner erhält eine Rückvergütung, die sich anhand seines Partnerstatus und der Erfüllung seiner unter https://www.estos.de/partner/partnerprogramm festgelegten Ziele bemisst.
  5. Etwaige zusätzliche Kosten für die Durchführung weiterer Verkaufsförderungsmaßnahmen werden zwischen den Parteien in einer gesonderten Vereinbarung aufgeteilt.
  6. Wenn und soweit estos Prämien, Boni und Verkaufshilfen nach Maßgabe ihrer Richtlinien gewährt, handelt es sich dabei grundsätzlich um freiwillige Leistungen, die jederzeit von estos ganz oder teilweise widerrufen werden können. Soweit schriftlich nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wird, hat der Partner auf diese keinen Anspruch.
  7. Der Partner ist in der Gestaltung seiner Preise und Bedingungen gegenüber Dritten frei.

9. Vertragsdauer, Kündigung, Widerruf Partnerstatus

  1. Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr ab Vertragsschluss abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
  2. Bei schwerwiegendem Vertragsbruch kann der Vertrag von einer Partei fristlos gekündigt werden.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform.
  4. Der Partnerstatus kann ausgesetzt, geändert oder mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, sofern der Partner die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. In diesem Fall sind sämtliche Anzeigen und Veröffentlichungen des Partnerstatus seitens des Partners anzupassen bzw. zu löschen. Bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlungen, welche den Beitrag des Partnerstatus auch über den Zeitraum der Kündigung hinaus betreffen, sind nicht erstattungsfähig und werden somit von der estos nicht zurückgezahlt. Bis zur Kündigung zugesicherte Marketingbudgets, welche in der Zukunft liegen, verfallen im Zuge der Kündigung. Sämtliche zusätzlichen Vereinbarungen in Bezug auf den Partnerstatus sind mit der Kündigung hinfällig.

10. Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Es gelten, sofern in diesem Partnervertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der estos in der jeweils gültigen Fassung. Die Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird abgelehnt.
  3. Die Vertragsparteien werden sich im Falle von Streitigkeiten zunächst bemühen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, wird für alle direkten oder indirekten Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder seiner Beendigung als ausschließlicher Gerichtsstand das zuständige Gericht am Firmensitz von estos vereinbart.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle ungewollter Lücken im Vertrag

Anlage 1 zu Partnervereinbarung estos

Rules of Engagement

 Zertifizierung wird alle 2 Jahre überprüft, der Bronze Status endet nach einem Jahr automatisch

  • Die einzelnen Partnerstatis beinhalten eine Jahresgebühr, im Gegenzug stellt estos dafür gratis-Schulungen, Support und Kickback für WKZ
    (Hausmessen, Partnerveranstaltung, Incentives, Mailings, etc….) zur Verfügung
  • Schulungsangebote werden granular aufgebaut, bestimmte Schulungen müssen absolviert werden
  • Persönliche Schulungen im Haus, vor Ort, oder bei der Distribution sind individuellen Angeboten zu entnehmen und
    kein Teil der estos-Academy
  • Die Überführung in das neue Partnersystem erfolgt auf Basis des Umsatzes des Vorjahres und wird
    mit dem Partner vorab abgestimmt
  • Bestehende Zertifizierungen werden in das neue Programm übernommen
  • Der Partner hat 3 Monate Zeit die Schulungen nachzuholen, das Recht mit dem Partnerstatus zu werben,
    beginnt mit der Bezahlung des Jahresbeitrags
  • Basis der Partnerprogramms bildet der Partnervertrag ab
  • Der Partnervertrag kann über das Portal online akzeptiert werden
  • Als Umsatz gilt nur der Umsatz mit direkten estos Produkten (grüne Ware)

Jeder Partner in dem Partnerprogramm, erhält eine Urkunde. Der Platin Status bekommt zusätzlich eine Trophäe