Die nachfolgende Vereinbarung für das estos Partnerprogramm bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen estos und seinen Vertriebspartnern (im nachfolgenden „PARTNER“). Sie definiert grundlegende Rechte und Pflichten, die sich für die Parteien aus der Registrierung zum Partnerprogramm ergeben.

Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Vereinbarungen zum Partnerprogramm, den Bestimmungen für Support und Softwarepflege, einer Leistungsbeschreibung für „Basis Support“ und den estos Markenrichtlinien (zusammen der „Vertrag“), sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von estos.

Ziel des Partnerprogramms

Das estos Partnerprogramm richtet sich an Fachhändler, Systemhäuser und Systemintegratoren der ITK-Branche, die gemeinsam mit estos, durch Excellence bei Kundenberatung, -gewinnung und -bindung, eine verlässlich überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit bei Endanwenderunternehmen erzielen möchten.

Vorteile für Partner

Autorisierung zum Bezug und zur Vermarktung von estos Softwareprodukten und Dienstleistungen.

Grundlage zur Zertifizierung für eine estos Partnerkategorie (gemäß den Zusatzvereinbarungen für die estos Partner Kategorien).

Zugang zum technischen Support (gemäß den Anlagen „estos Bestimmungen für Support und Softwarepflege“ und „Leistungsbeschreibung für Basis Support“).

Benannte vertriebliche Ansprechpartner bei estos.

Sonderkonditionen für den Bezug von NFR-Lizenzen. Details zu den Konditionen und Produkten sind in der Anlage „Not-for-Resale Lizenzen“ näher beschrieben.

Pflichten

Einhaltung von Werten und Prinzipien die dem Verhaltenskodex von estos entsprechen und der Markenrichtlinien der estos GmbH.

Einsatz von ITK-Personal, welches in der Lage ist Beratung (telefonisch oder persönlich vor Ort), Installation, Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung der estos Produkte vorzunehmen. Bei Bedarf wird dieses durch eine vertiefende Qualifizierungsschulung weiterentwickelt

Beratung, Installation, Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung der estos Softwareprodukte bei Endanwenderunternehmen.

Unterhalt einer funktionierenden, professionellen Webpräsenz mit einer firmenspezifisch registrierten URL und Firmen-E-Mail-Adressen.

Eine physische Geschäftsadresse.

Abfrage von Umsatzdaten

Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erhebt estos Daten zum kommerziellen Erfolg seiner Vertriebskanäle. Zu diesem Zweck genehmigt der PARTNER die Weitergabe von Umsatzdaten durch estos Distributionspartner. estos behandelt diese Informationen vertraulich.

Lizenzverstöße und Softwarepiraterie

Der PARTNER wird Verstöße gegen estos Lizenzverträge, und kriminelle Handlungen, wie z.B. Softwarepiraterie, estos unverzüglich zur Kenntnis bringen und soweit erforderlich bei der Verfolgung mitwirken.

Aufnahme zum Partnerprogramm

Nach der Registrierung zum Partnerprogramm erhält der Interessent, nach Prüfung der unter 3. genannten Pflichten, eine Autorisierung als estos Partner und wird als estos autorisierter Reseller in das estos Partnerprogramm aufgenommen.

Partnerkategorien

Aufbauend auf eine Autorisierung können PARTNER, durch die Erfüllung weitere Kriterien, drei unterschiedlichen Partnerkategorien erreichen.

estos Business Partner vermarkten Standardprodukte im Volumengeschäft und können erforderliche Einstellungen in der Software über die Benutzeroberfläche vornehmen, die bei der Auslieferung vorgesehen sind.

estos Expert Partner sind primär im Integrationsgeschäft tätig und realisieren hier Projekte in größeren Ausbaustufen. Zum Integrationsgeschäft gehören gewünschte Funktionserweiterungen/-änderungen, die nicht über die Benutzeroberfläche der Produkte einstellbar sind, jedoch über zusätzlich von estos erhältliche Softwarekomponenten/-anleitungen vorgenommen werden können.

estos Competence Partner setzen auf Basis der estos Lösungsbausteine kundenspezifische Anpassungen und Entwicklungen nach individuellen Anforderungen im Endanwenderunternehmen um. Zum Lösungsgeschäft gehören kundenindividuelle Entwicklungen auf Basis der estos Softwareprodukte, die bei Auslieferung nicht vorgesehen waren.

Beginn, Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag beginnt mit Bestätigung durch estos und läuft unbefristet, er kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt werden. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht (z.B. eine der Rechte und Pflichten aus 2. und 3.) bleibt hiervon unberührt.

Haftungsbeschränkung

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haftet estos, auch für leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unbeschränkt, im Übrigen beschränkt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit Mängel arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden.

Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Gerichtsstand

Die Vertragsparteien werden sich im Falle von Streitigkeiten zunächst bemühen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, wird für alle direkten oder indirekten Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder seiner Beendigung als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Firmensitz von estos vereinbart.

Nebenabreden, Änderungen und Schriftform

Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sowie ergänzende Bestimmungen sind Vertragsbestandteil.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

Höhere Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet estos nicht.

Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

Soweit estos durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert.

Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle ungewollter Lücken im Vertrag.