estos entwickelt Software-Produkte (im Folgenden "Programme"), betreibt oder vermarktet cloudbasierte Dienste (im Folgenden "Online-Dienste") (zusammen "Software") und übernimmt den Support und die Pflege ("Service-Leistungen") für die Software.
Die Programme und Online-Dienste werden von estos gegebenenfalls kombiniert und mit weiteren Service-Leistungen ergänzt (zusammen "Angebot") und dem Vertriebspartner (im Folgenden "Partner") direkt von estos oder von einem autorisierten Lizenznehmer von estos zur Vermarktung angeboten.
2. Vermarktung durch den Partner
Der Partner ist berechtigt, seinen Endkunden im selben Umfang wie ihm selbst Nutzungsrechte eingeräumt wurden („Hauptlizenz“) Software zur Nutzung zur Verfügung zu stellen und den Endkunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung räumlich unbegrenzte, zeitlich an die Geltung der Hauptlizenz und mengenmäßig begrenzte, nicht ausschließliche, nicht weiterübertragbare Nutzungsrechte an der Software einzuräumen.
Ein Vertragsverhältnis kommt nur zwischen dem Partner und seinen Endkunden zustande. Ein Vertragsverhältnis zwischen estos und diesen Endkunden besteht also nicht, so dass estos auch gegenüber den Endkunden keinerlei Rechte und Pflichten hat, insbesondere schuldet estos Endkunden keine Beratungs- oder sonstige Supportdienstleistungen.
Wenn estos dies wünscht, ist in der Bewerbung des ggf. gemäß Zr. 3 geänderten Angebots darauf hinzuweisen, dass darin estos-Software und Leistungen enthalten sind.
3. Änderungen des Angebots
Der Partner ist berechtigt, das Angebot nach eigenem Ermessen durch weitere Komponenten und Dienstleistungen zu erweitern. Insbesondere ist die Integration in Geschäftsprozesse und Software des Direktpartners oder seines Kunden, beispielsweise als Plug-in gestattet. Sonstige Veränderungen des Angebots sind nicht gestattet.
Der Partner hat sicherzustellen, dass Erweiterungen nur von ausreichend geschulten Fachkräften vorgenommen werden und auch nur von solchen vorgenommen werden können.
Der Partner sichert zu, dass die von ihm veranlassten oder geduldeten Erweiterungen die Funktionalitäten, die Software und die Leistungen des Angebots nicht beeinträchtigen. Für Mängel des Angebots oder Schäden, die sich aus der Nutzung des Angebots ergeben, haftet estos nur, wenn der Partner nachweisen kann, dass diese auch ohne von dem Partner veranlasste oder geduldete Erweiterungen entstanden wären.
Der Partner stellt estos von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Erweiterungen ergeben, die von dem Partner veranlasst oder geduldet wurden. Dabei wird vermutet, dass die Erweiterung für den jeweiligen Anspruch maßgeblich ist. Diese Vermutung kann durch den Partner gegebenenfalls widerlegt werden.
4. Laufzeit, Folgen der Vertragsbeendigung
Diese Vereinbarung endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf bei Beendigung der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung zum estos Partnerprogramm.
Nach Beendigung des Vertrags ist eine weitere Vermarktung der Angebote nicht mehr zulässig.
Mit Beendigung des Vertrags enden alle dem Partner gewährten urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Der Partner hat durch entsprechende Vereinbarung mit seinen Endkunden sicherzustellen, dass in diesem Zeitpunkt auch deren Nutzungsrechte enden.
Die Regelungen des § 545 BGB finden keine Anwendung.