Provisionsvereinbarung für ProCall Voice Services
Die Regelungen dieser Provisionsvereinbarung erweitern die Vereinbarung zum estos Partnerprogramm. Die dortigen Regelungen finden ergänzend auf diesen Vertrag Anwendung. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Provisionsvereinbarung und der Vereinbarung zum estos Partnerprogramm gelten vorrangig die Regelungen dieses Vertrags. Der Abschluss und das Bestehen der Vereinbarung zum estos Partnerprogramm sind Voraussetzung für diesen Vertrag.
Ausschluss widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Die Geltung widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.
Vertragsgegenstand
Der Partner vertreibt das estos Produkt „ProCall Voice Services“. Eine Funktion von „ProCall Voice Services“ ist die Telefonie (einschließlich Fax) über den STARFACE-SIP-Trunk (im Folgenden: „Verbindungsleistungen“).
estos hat mit der STARFACE GmbH, Adlerstr. 61, 76137 Karlsruhe (im Folgenden „STARFACE“) eine Vereinbarung über Provisionen für die Betreuung von Kunden, die STARFACE-SIP-Trunk nutzen, abgeschlossen.
Zwischen STARFACE und dem Partner besteht keine vertragliche Beziehung. Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit STARFACE-SIP-Trunk ist für den Partner ausschließlich estos.
Der Partner betreut seine ProCall Voice Services-Kunden (nachfolgend „Vertragskunden“) auch in Bezug auf die Nutzung des STARFACE-SIP-Trunk nach Maßgabe dieses Vertrags. „Partner“ im Sinne dieses Vertrags ist der bei estos als betreuender Partner hinterlegte Partner.
Pflichten des Partners
Der Partner steht den Vertragskunden im Zusammenhang mit allen Fragen zu den Verbindungsleistungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Insbesondere wird der Partner die Vertragskunden bei der Installation und Konfiguration des Telefonanschlusses unterstützen.
Der Partner hat die Geschäftsbeziehungen mit den Vertragskunden zu pflegen. Er ist verpflichtet, die Interessen von estos wahrzunehmen.
Der Partner hat estos laufend Nachricht zu geben über alle in den Geschäftsbeziehungen interessierenden Umstände, insbesondere auch über die Bonität der Vertragskunden und eventuelle potenzielle neuen Kunden.
Der Partner ist zur Betreuung von Vertragskunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz berechtigt. Die Tätigkeit in anderen Ländern bedarf der schriftlichen Zustimmung von estos.
Erklärungen und Veröffentlichungen des Partners
Der Partner ist verpflichtet, im Namen von und in Bezug auf estos und/oder die Verbindungsleistungen mündliche oder schriftliche Erklärungen und Erläuterungen jedweder Art nur dann abzugeben, wenn diese in den von estos autorisierten Unterlagen enthalten sind oder estos vorher eingewilligt hat.
Der Partner ist gehalten, bei seinen eigenen Werbemaßnahmen das Firmenzeichen und den Firmenschriftzug von estos und von STARFACE ausschließlich in den von diesen festgelegten Zusammenstellungen und Formen zu verwenden.
Zur Wahrung eines einheitlichen Erscheinungsbilds ist bei Geschäftsdrucksachen die Gestaltung nach den jeweiligen Richtlinien von estos vorzunehmen.
Der Partner garantiert, dass im Rahmen von Werbeaussagen in Bezug auf estos und STARFACE und insbesondere die Verbindungsleistungen von STARFACE keine Rechtsverstöße, insbesondere keine Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, erfolgen. Der Partner stellt estos von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen des Partners erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die estos bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten.
Entgelt des Partners; Preisanpassung; Abrechnung
Der Partner erhält als Entgelt für seine Tätigkeit eine Beteiligung an den Provisionen die estos bei STARFACE mit den Vertragskunden erzielt. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der als ANLAGE 1 beigefügten Aufstellung bzw. der jeweils aktuellen Fassung dieser Aufstellung.
Der Anspruch des Partners entsteht mit Eingang der Provision bei estos. Der Partner hat keinen Anspruch auf die Zahlung eines Entgelts, wenn und soweit feststeht, dass der Vertragskunde keine Zahlung leistet. Zu Unrecht gezahlte Entgelte sind zurückzuzahlen.
Über das dem Partner zustehende Entgelt wird quartalsweise abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum 15ten Tag des Folgequartals. Das Entgelt wird 14 Tage nach der Abrechnung zur Zahlung fällig. estos erteilt insoweit Gutschriften zugunsten des Partners. Beträge unter 50 € werden nicht ausgezahlt, sondern mit den folgenden Abrechnungen aufsummiert, bis der Mindestabrechnungsbetrag von 50 € erreicht wurde; die Auszahlung eines etwaigen Guthabens erfolgt aber mit der letzten Abrechnung zugunsten des Partners. estos ist berechtigt, sowohl in kürzeren Abrechnungszeiträumen abzurechnen als auch kleinere Beträge als den Mindestabrechnungsbetrag auszuzahlen.
Der Partner hat keinen Anspruch auf Erstattung von Auslagen wie Fahrtkosten, Porto, Telekommunikationsgebühren.
§ 87 Abs. 2 HGB und § 87 Abs. 3 HGB gelten nicht, auch nicht entsprechend.
estos ist berechtigt, die mit dem Partner vereinbarten Preise anzupassen. Die Preisanpassung wird frühestens 5 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Erklärung von estos beim Partner wirksam, wenn
estos die Änderungen dem Partner in Textform unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen und
unter Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs und
unter Hinweis auf eine einmonatige Frist des Widerspruchs nach Zugang der entsprechenden Erklärung und
unter Hinweis auf die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs mitteilt und der Partner nicht binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung widerspricht. Erfolgt ein Widerspruch, wird der Vertrag unverändert fortgesetzt. Estos hat im Fall des Widerspruchs aber ein Sonderkündigungsrecht, wobei diese Kündigung binnen einer Woche nach Zugang des Widerspruchs mit einer einwöchigen Kündigungsfrist erklärt werden muss. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt im Übrigen unberührt.
Die Abrechnung erfolgt in der Weise, dass dem Partner von estos der Umsatz mitgeteilt wird, den STARFACE mit dem jeweiligen Vertragskunden des Partners im Abrechnungszeitraum mit Verbindungsleistungen erzielt hat („Kundenumsatz“) sowie die ihm daher zustehende Beteiligung am Umsatz. Einen Anspruch auf Mitteilung der einzelnen Verbindungsdaten, die dem jeweiligen Umsatz zugrunde liegen, hat der Partner nicht.
Haftungsbeschränkung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haftet estos, auch für leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unbeschränkt, im Übrigen beschränkt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit Mängel arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden.
Beginn, Laufzeit und Kündigung
7.1 Dieser Vertrag beginnt mit Bestätigung durch estos und läuft unbefristet, er kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt werden. BETREUENDER PARTNER Der Vertrag endet automatisch bei Beendigung der Vereinbarung zum estos Partnerprogramm. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht bleibt unberührt.
7.2 Bei Beendigung des Vertrags wird der Partner im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags überlassene Materialien und Unterlagen an estos zurückgeben. Soweit sich Kopien der Materialien und Unterlagen auf Datenverarbeitungsanlagen des Partners, einschließlich der in seinem Auftrag betriebenen Datenverarbeitungsanlagen, befinden, wird der Partner diese Materialien und Unterlagen löschen oder löschen lassen und estos die Löschung schriftlich bestätigen.
Geheimhaltung
8.1 Informationen und Unterlagen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute sind auf Antrag des anderen Vertragspartners schriftlich unmittelbar zugunsten des Vertragspartners zur Geheimhaltung nach diesen Regeln zu verpflichten. Der jeweilige Vertragspartner kann eine Kopie der Verpflichtungserklärung verlangen.
8.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des Vertragspartners beruht, oder die der empfangende Vertragspartner von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren. Wer sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.
8.3 Verletzt der Partner gegenüber estos Pflichten nach dieser Geheimhaltungsregelung, hat er estos von sämtlichen Schäden freizustellen. Dazu gehören insbesondere Vertragsstrafenzahlungen sonstige Schadensersatzzahlungen, die estos an Dritte, insbesondere an STARFACE zahlen muss.
Datenschutz
Die Vertragspartner beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften.